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Lieferkettengesetz - jetzt erst recht!

Die meisten Mitarbeiter*innen des Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein sind nun seit gut zwei Wochen im Homeoffice, und ich kann sagen: Die Arbeit geht weiter! Natürlich treten aufgrund der Gesundheitskrise andere Themen momentan berechtigterweise zurück, dazu zählt auch unser Bemühen für ein Lieferkettengesetz. Es war trotzdem unschön zu sehen, dass die Situation für einige zum Anlass genommen wird, den Prozess weiter zu verlängern (vgl. Bericht zum Stopp des Gesetzesentwurfen wegen Corona). Gerade im Moment sehen wir, wie vernetzt und interdependent unsere Lebens- und Handlungsräume sind, das gilt für Viren, aber auch für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Ein effektives Lieferkettengesetz ist also nötiger denn je.

Hierzu hat die Initiative Lieferkettengesetz vier Punkte formuliert:

Die Corona-Krise führt uns auf dramatische Weise vor Augen, in welchem Maße Transparenz und Sorgfalt in globalen Lieferketten in unser aller Interesse liegen.

Es zeigt sich gerade, wie wenig einige Unternehmen über ihre eigenen Lieferketten wissen. Die Krise wird Unternehmen weltweit dazu zwingen, bessere Risikomanagement-Systeme aufzubauen, die auch in Krisenzeiten Lieferengpässe verhindern. Diese Management-Systeme dürfen sich nicht nur auf Geschäftsrisiken beschränken, sondern müssen Menschenrechtsrisiken einschließen! Es ist also auch eine Chance für Unternehmen, bei der Erarbeitung besserer Risikomanagement-Systeme ein nachhaltiges Risikoverständnis zu Grunde zu legen: Neben ökomischen muss es auch die menschenrechtlichen und ökologischen Risiken in der Lieferkette angehen.

Ein Lieferkettengesetz ist machbar.

Das zeigen die Unternehmen, die bereits jetzt menschenrechtliche Risikoanalysen durchführen und Maßnahmen für Menschrechte und Umweltschutz ergreifen. Natürlich braucht es dafür finanzielle und personelle Ressourcen – wie für andere Prozessoptimierungen auch. Müssen alle Unternehmen diese Ressourcen gleichermaßen einsetzen, hat kein Unternehmen einen Nachteil. Aus diesem Grund befürworten inzwischen auch viele Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen. Ein Lieferkettengesetz wird helfen, Transparenz und Risikobewusstsein in Lieferketten insgesamt zu verbessern. Außerdem: Selbst bei zügiger Umsetzung träte ein Lieferkettengesetz frühestens Mitte 2021 in Kraft. Zeit genug, um sich darauf einzustellen!

Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, Menschenrechte entlang der Lieferketten in den Fokus zu nehmen.

Denn gerade in den ersten Stufen vieler Lieferketten sind die Menschen aufgrund von fehlender Absicherung besonders gefährdet. Schon jetzt gibt es Berichte aus asiatischen Ländern über fehlende Lohnfortzahlungen oder Einschränkungen von Gewerkschaften. Ein Lieferkettengesetz würde dazu beitragen, derartig Effekte zu verhindern. Zudem ist es durchaus möglich, dass sich das Virus in weiteren Ländern des Globalen Südens ausbreitet. Gerade hier sind jetzt präventive Maßnahmen von Unternehmen essentiell – auch hierzu würde ein Lieferkettengesetz beitragen.  

Menschenrechte dürfen nicht nur in guten Zeiten gelten.

Sie sind nicht verhandelbar, sondern international vereinbarte Grundrechte, die eingehalten werden müssen – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Für die lokale Arbeit heißt Corona, dass wir unser Engagement fortsetzen, aber zunächst einmal nicht in der Art, wie Viele es geplant hatten. Wir müssen neue und kreative Ideen entwickeln auf unsere Anliegen hinzuweisen, solange Versammlungen und Veranstaltung unmöglich sind. Auch Treffen von Initiativen und Gruppen können momentan natürlich nicht stattfinden, das heißt, dass sich neue Netzwerke und Formen des Austauschs entwickeln. Wir machen gerade viele wertvolle Erfahrungen mit Videochats, Webinaren, Telefonkonferenzen und anderen Formen moderner Kommunikation im Arbeitskontext, das holt uns ein bisschen aus unserer Wohlfühlzone, was sicherlich auch nicht nur schlecht ist. Ich bin sehr gespannt, was hieraus noch alles entstehen wird.

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