Änderung im Bestattungsgesetz: Keine Kinderarbeit mehr bei Natursteinen!
Das BEI begrüßt die Initiative der Landesregierung, im Rahmen einer Änderung des Bestattungsgesetzes auf Friedhöfen ein flächendeckendes Verbot von Natursteinen aus Kinderarbeit einzuführen!
Insbesondere freuen wir uns, dass sich das Verbot nicht nur auf Grabsteine sondern auf Natursteinelemente aller Art beziehen soll, und dass der Gesetzentwurf konsequent auf anerkannte Zertifizierungen und unabhängige Kontrollen setzt, die der Markt inzwischen ja bietet. Bei Natursteinen muss sich ab jetzt keine*r mehr auf Eigenerklärungen verlassen!
Allerdings wird eine alleinige Konzentration auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit der Problemlage in der Branche nicht gerecht. Auch die Arbeitsbedingungen für erwachsene Arbeiter*innen sind in wichtigen Herkunftsländern wie China und Indien alles andere als akzeptabel, und die Erfahrung hat gezeigt, dass allein ein Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit oftmals nur zu einer Verlagerung von Kinderarbeit in andere Sektoren führt, wenn nicht die Erwachsenen ein Einkommen erzielen, das die Grundversorgung der Familie sicher stellt.
Daher setzen wir uns grundsätzlich für eine Verwendung von Natursteinen ein, bei deren Abbau und Verarbeitung nachweislich die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten, schrittweise die Einhaltung weiterer Arbeits- und Sozialstandards verbessert, Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Arbeiter*innen eingehalten und zumindest gesetzliche Mindestlöhne (besser: existenzsichernde Löhne) gezahlt werden.